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Geh auf Nummer sicher beim Kredit…

mit einer Restkreditversicherung!

Mit einem Kredit lassen sich viele kleinere und größere Wünsche erfüllen. Als Kreditnehmer gehst du jedoch auch eine Verpflichtung ein: Nämlich deinen Kredit ordnungsgemäß zurückzubezahlen.

Was passiert, wenn du arbeitslos oder durch eine schwere Krankheit arbeitsunfähig wirst und somit die Restschuld deines Kredits nicht mehr bezahlen kannst? Und wer übernimmt eigentlich die Kreditraten im Todesfall?

Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die häufigsten Ursachen für eine private Überschuldung Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie Tod des Partners und Verlust der selbstständigen Tätigkeit sind. Mit einer Restkreditversicherung, oder auch Restschuldversicherung, kannst du dich gegen Zahlungsunfähigkeit durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und sogar für den Todesfall absichern. In diesen Fällen greift die Versicherung und zahlt deinen Kredit im Versicherungsfall teilweise oder ganz zurück. Das Abschließen einer Restkreditversicherung ist natürlich freiwillig und sollte von dir sorgfältig abgewogen werden. Wenn du also auf Nummer sicher gehen und negative finanzielle Überraschungen für dich oder deine Familie vermeiden willst, könnte die Restkreditversicherung eine Lösung für dich sein.

Dein/e Sparkassen-Beraterin oder -Berater unterstützen dich dabei!