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Konto in den Miesen?

Was Du jetzt tun kannst!

Treibt Dir die Ansicht Deines Kontostandes den Angstschweiß auf die Stirn? Und Du hast den Überblick verloren? Dann ist es Zeit für professionelle Hilfe.

 

Zunächst mal gibt es verschiedene Arten von „Schulden“ und Möglichkeiten, diese wieder in den Griff zu bekommen:

 

Unterschiedliche Schulden und Lösungen

Schulden hat jeder schon mal gemacht. Zum Beispiel einen Ratenkredit fürs Auto aufgenommen oder die Eltern nach einem Vorschuss angepumpt. Bei einer Verschuldung können die anfallenden Raten regelmäßig bezahlt werden, sie passen also noch in das monatliche zur Verfügung stehende Budget. Erst dann, wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden können, weil sie zu hoch sind und der Lebensunterhalt gefährdet ist, spricht man von Überschuldung.

 

Ist der finanzielle Engpass nur vorübergehend, kannst Du die Gläubiger um eine Stundung bitten. Das ist ein Zahlungsaufschub für eine bestimmte Zeit – in der Regel 3 bis 6 Monate. In dieser Zeit musst Du zum Beispiel für einen Kredit dann sogenannte „Verzugszinsen“ zahlen und die Laufzeit verlängert sich. Alternativ gibt es auch sogenannte Tilgungsaussetzungen. Eine Kreditrate setzt sich immer aus der Tilgung, dem monatlichen Rückzahlungsbetrag und dem Zins, dem Entgelt für die Geldleihe, zusammen. Bei der Tilgungsaussetzung zahlst Du vorübergehend nur die Zinsen für den Kredit. Dadurch sinkt die monatliche Rate und damit auch die finanzielle Belastung. Zu beachten ist:  Der Kredit wird in dieser Zeit nicht zurückgezahlt, d. h. die Gesamtlaufzeit verlängert sich um die Zeit der Aussetzung. Dann hast Du schließlich mehr Zinsen gezahlt als ursprünglich geplant.

 

Bei einer Kontopfändung wendet sich der Gläubiger mit einem Überweisungs- und Pfändungsbeschluss an Deine Bank. Das vorhandene Kontoguthaben ist dann erst mal „eingefroren“. Du kannst nicht mehr darüber verfügen oder Rechnungen bezahlen. Nach Ablauf einer Frist wird das Guthaben an den Gläubiger überwiesen. So lange bis die Schuld beglichen ist. Schützen kannst Du Dich nur mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Das ist eine Zusatzvereinbarung zum Girokonto. Damit ist automatisch der Betrag für ein Existenzminimum „geschützt“. Sämtliches Guthaben darüber hinaus erhält der Gläubiger. Aber Du kannst so weiterhin Rechnungen wie Miete oder Strom innerhalb des verfügbaren Betrages bezahlen. Droht eine Kontopfändung, solltest Du Dich daher sofort an Deine Bank wenden.

 

Bei einer Lohnpfändung, wendet sich der Gläubiger nicht an Deine Bank sondern an Deinen Arbeitgeber. Er ist dann verpflichtet, einen Teil Deines Einkommens direkt an den Gläubiger zu überweisen. Dir bleibt aber der Pfändungsfreibetrag, der das Existenzminimum abdeckt. Eine zusätzliche Vereinbarung wie beim P-Konto ist nicht notwendig.

 

Sind die Schulden zu hoch, kannst Du versuchen, Dich mit den Gläubigern auf einen Vergleich zu einigen. Das kann durch eine einmalige Zahlung sein oder viele kleine Raten. Ziel ist es, einen Teil der Schulden zu begleichen und den Rest des Betrags erlassen zu bekommen. Dadurch lässt sich oftmals eine Privatinsolvenz umgehen. Schuldnerberatungsstellen bieten dafür Hilfe an.

 

Die wirklich letzte Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien, ist die Privatinsolvenz. Dazu muss ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Anschließend muss 3 Jahre lang der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt werden. Auch hier unterstützen Schuldnerberatungsstellen. Nach einem Insolvenzverfahren sind die Schulden zwar erlassen, dennoch kannst Du danach nicht gleich mit einer weißen Weste starten. Eine Insolvenz wird z. B. in der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eingetragen. Deine Kreditwürdigkeit verschlechtert sich dadurch erheblich. Ratenkäufe oder Mietverhältnisse lassen sich dadurch nur schwer neu vereinbaren. Eine Privatinsolvenz sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden und ist wirklich der letzte Ausweg.