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Coronahilfe für Studierende

Wie Du in der Corona-Krise Deinen Lebensunterhalt sichern kannst

 

Viele Studierende fragen sich derzeit nicht nur, wie es mit ihrem Studium weitergeht. Sondern viele haben ihren Nebenjob verloren und wissen nicht, wie sie jetzt über die Runden kommen sollen. Red Chilly gibt Antworten auf die drängendsten Fragen zu Finanzhilfen und Arbeitsmöglichkeiten.

 

Was passiert mit meinen BAföG-Ansprüchen?

 

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, hat eine Art Garantieerklärung abgegeben: "Keiner soll sich wegen Corona um sein BAföG-Geld Sorgen machen.“ Die BAfÖG-Leistungen werden also weitergezahlt, auch wenn der Hochschulbetrieb ruht.

 

Auch als Studienanfänger erhältst Du Deine Förderung trotz der Semesterverzögerung, so als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen hätten.

 

Wichtig dabei: Wenn Deine Hochschule Lernangebote im Internet unterbreitet, bist Du als Studierende/r, die/der BAföG-Leistungen bezieht, im gleichen Umfang wie beim normalen Lehrbetrieb verpflichtet, diese Angebote zu nutzen. Wenn Du also das Studieren von Dir aus sein lässt, obwohl es Online-Veranstaltungen gibt, verlierst Du unter Umständen Deinen Anspruch auf Ausbildungsförderung.

 

Das Bildungsministerium hat weitere pandemiebezogene Informationen rund um die BAfÖG-Leistungen veröffentlicht.

 

Ich habe bislang Unterhalt von meinen Eltern erhalten, aber jetzt stehen sie wegen der Corona-Pandemie selbst vor finanziellen Problemen.

 

Hier kann Dir ein BAföG-Aktualisierungsantrag helfen. Dann wird das niedrigere Einkommen der Eltern – oder des Ehepartners – zu Grunde gelegt und nicht mehr das des vorletzten Kalenderjahres. „Die Chancen, mehr BAföG zu bekommen, steigen erheblich“, sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.

 

Ich habe meinen Nebenjob verloren. Was kann ich tun?

 

Als Studierender erhältst Du in der Regel kein Kurzarbeitergeld, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht mehr beschäftigen darf oder kann. Auch hier sollte geprüft werden, ob sich jetzt ein BAföG-Antrag lohnt, empfiehlt das Studentenwerk. Manche Studierenden hätten als Härtefall auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

 

Übrigens: Es ist keinesfalls so, dass Studierende nirgendwo mehr arbeiten dürften – im Gegenteil: In vielen Branchen werden gerade Studierende gesucht, die mit anpacken, etwa im Gesundheitswesen, im Einzelhandel und in der Landwirtschaft. Die Studentenwerke bieten entsprechende Jobbörsen. Auf jobmensa.de gibt es zum Beispiel zahlreiche Angebote.

 

Der Gesetzgeber hat zudem die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet: Du hast in der aktuellen Situation also die Möglichkeit, 115 statt 70 Tage zu arbeiten, ohne dass Du Sozialversicherungsabgaben leisten musst. Das gilt seit dem 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020.

 

Wenn ich jetzt im Krankenhaus oder bei der Ernte helfe – verliere ich dann meine BAföG-Ansprüche für das gesamte Jahr?

 

Wenn Du Dich während der Coronavirus-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagierst, bekommst Du den Hinzuverdienst nur für die Zeit Deiner Tätigkeit angerechnet. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag beschlossen. Zuvor galt, dass die Gesamtsumme von Erwerbseinkommen auf alle Monate eines Bewilligungszeitraums angerechnet wurde. Die Anrechnung wirkte sich damit nicht nur auf Beschäftigungsmonate aus, sondern auf das komplette Jahr. Dem Deutschen Studentenwerk geht die Anpassung noch nicht weit genug: Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, dass Einkommen, die Studierende bei der Pandemiebekämpfung erzielen, überhaupt nicht aufs BAföG angerechnet werden.

 

Ich brauche dringend Geld, um diese Krise zu überbrücken.

 

Das Deutsche Studentenwerk fordert zwar von Bund und Ländern einen Studienfonds, aus dem Studierende in finanzieller Notlage rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen. Doch bislang gibt es solche Hilfen nicht.

 

Aber es stehen Dir Alternativen zur Verfügung:

 

Sparkassen-Bildungskredit

Bei der Finanzierung des Lebensunterhalts hilft Dir der Sparkassen-Bildungskredit. Er wird unabhängig von Deinem bzw. dem aktuellen Einkommen Deiner Eltern gewährt. Das Kreditvolumen wird individuell an Dein Studium angepasst. Je nach Wunsch und Bedarf ist ein Kredit zwischen 5.000 € und 35.000 € für Deine Studienzeit möglich, den Betrag kannst Du Dir monatlich auszahlen lassen.

 

Darlehenskasse

Möglicherweise kannst Du über die Darlehenskasse Deines Studenten-/Studierendenwerks am Hochschulort ein zinsloses Darlehen erhalten. Ob Dein Werk eine Darlehenskasse hat, erfährst Du hier.  

 

Kfw-Studienkredit

Auch die KfW bietet mit dem KfW-Studienkredit eine Finanzspritze an. Studierende können ab 8. Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Für alle, die den Studienkredit bereits nutzen, hat die KfW wegen der Corona-Pandemie die Frist zur Einreichung von Verlängerungsbescheinigung, Studienbescheinigung und Leistungsnachweisen verlängert. Ab dem 01.05. sind Auszahlungen bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Weitere Informationen findest Du auf der Homepage der KfW. Die Sparkasse Pforzheim Calw ist übrigens Partner der KfW.

 

Stand: 30.04.2020

 

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