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BAföG-Reform 2022
Tolle Neuigkeiten für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger: Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz, welches am 22.07.2022 verkündet wurde, ist jetzt noch mehr für Dich drin.
Was ändert sich?
- Der monatliche Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Die Altersgrenze wird angehoben: von bisher 30 auf 45 Jahre. Das heißt künftig profitieren Menschen auch dann noch von einer Förderung, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern von BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben.
- Der Vermögensfreibetrag wird erhöht. Zukünftig darfst Du bis 29 Jahre 15.000 € und ab 30 Jahre bis 45.000 € angespart haben.
- BAföG-Geförderte, die auswärts wohnen, erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 von 230 Euro.
- Beim bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“ reicht zukünftig die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden.
Und das Beste: Du musst gar nicht lange auf die Änderungen warten. Studierende, Schülerinnen und Schüler sollen schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren.
Alle Infos zur Reform gibt’s auch hier.
Du möchtest weitere Tipps, wie Du mehr aus Deinem Geld während Deines Studiums herausholen kannst? Schau gerne auch mal bei der YouTube-Playlist der Sparkasse vorbei.